Haus, Wohnung oder Grundstück geerbt ?
Erbt der Hinterbliebene eine Immobilie, muss die Erbschaft schnellstmöglich bearbeitet werden, denn das Erbrecht lässt wenig Zeit, wichtige Entscheidungen über die Annahme oder Ablehnung der Erbschaft zu treffen. Gerade bei der Erbschaft von Immobilien ist es wahrscheinlich, dass noch hohe Schulden zurückgezahlt werden müssen.
Daher sollte sich jeder Erblasser umfassend über die Erbschaft informieren und wichtige Aspekte wie Erbschaftssteuern und eventuell anfallende Spekulationssteuern aus privaten Veräußerungsgeschäften (bei Veräußerung der Erbschaft) berücksichtigen.
Mit dem Stichwort „Erbe“ verbinden die meisten Menschen etwas Positives – außer der Trauer um die Toten: das mehr oder weniger große Vermögen, das der Erblasser für sie hergerichtet hat. Letztlich kann sich die Vererbung aber auch als Belastung erweisen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Erblasser hohe Schulden hat oder sogar überschuldet ist.
Wenn Menschen, die ihre Lieben verloren haben, ein solches Erbe annehmen, wird das Erbe für sie eher eine wirtschaftliche Belastung als ein Gewinn sein. Im schlimmsten Fall kann es sogar dazu kommen, dass der Erbe selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Begründung: Durch die Erbschaft übernimmt der Erbe alle Rechte und Pflichten – dazu gehört auch die Rückzahlung des ausstehenden Darlehens des Erblassers. Aus diesem Grund sind die Erben mit ihrem gesamten Vermögen haftbar.
Erbschaft – Immobilie geerbt ? Wertvolle Tipps vom Profi